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| Allgemeine
Geschäftbedingungen: |
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| 1. |
Sowohl schriftlich
als auch online erteilte Aufträge sind für den Besteller
verbindlich. Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Die Betreiber
des Branchenverzeichnisses unter NES-Online.de (nachfolgend NES-Online.de
genannt) behalten sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen,
sofern sie technisch nicht durchführbar sind oder gegen geltendes
Recht oder die guten Sitten verstoßen. |
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| 2. |
Die Laufzeit beginnt
mit dem Tag der Veröffentlichung. Aus Kostengründen gilt
grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten vereinbart.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate,
sofern keine der beiden Parteien 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich
kündigt. |
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| 3. |
Eingehende Aufträge
werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. |
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| 4. |
Ein Konkurrenzausschluß
ist unmöglich. |
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| 5. |
Die Anzeigeninhalte
werden durch den Auftraggeber bei Auftragserteilung festgelegt und
NES-Online.de mitgeteilt. Der Auftraggeber trägt für alle
von ihm gemachten Angaben und Inhalte die alleinige Verantwortung. |
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| 6. |
Änderungen von
Anzeigeninhalten sind während der Vertragslaufzeit jederzeit
möglich. Sie sind kostenpflichtig gemäß der jeweils
gültigen Preisliste. |
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| 7. |
Der Besteller hat
das Recht auf kostenfreie Korrektur seiner Eintragung, sofern diese
aus Versehen ganz oder teilweise nicht aufgenommen oder inhaltlich
verändert wird. |
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| 8. |
Die Zahlung der Auftragssumme
ist nach Erteilung des Auftrags ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, die betroffenen Inhalte zu entfernen. |
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| 9. |
Für die Verfügbarkeit
des Branchenverzeichnisses, sowie für Richtigkeit und Vollständigkeit
der Einträge wird keine Gewähr übernommen. Schadensersatzansprüche
jeglicher Art sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der Betreiber von NES-Online.de
beruhen. |
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| 10. |
Alle Aufträge
werden ausschließlich zu den vorliegenden "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" abgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. |
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| 11. |
Sollten einzelne Bestimmungen
des Vertrags nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden,
so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und sind
dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte
Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht
wird.
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| Bad
Neustadt, Mai 1999 |